Sehr geehrte Mitglieder,
zunächst einmal hoffe ich im Namen des BVPÖ-Teams, dass Sie und Ihre Liebsten wohlauf und gesund sind.
Aufgrund vieler Anfragen rund um unsere aktuelle Situation betreffen COVID-19, haben wir uns dazu entschlossen Ihnen die wichtigsten Infos zusammenzufassen. Um Ihnen zuverlässige Informationen übermitteln zu können, habe ich telefonisch Rücksprache mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Österreichischen Ärztekammer und der PHARMIG gehalten.
Aktuelle Arbeitssituation für PharmareferentInnen und MedizinprodukteberaterInnen
Laut Wirtschaftskammer Österreich gelten all jene die im Gesundheits- und Pflegebereich für Dienstleistungen zur Unterstützung der kritischen Infrastruktur beitragen, als Schlüsselarbeitskräfte und ist somit die reguläre Arbeit gestattet. Dies betrifft sohin auch den Beruf des Pharmareferenten als auch Medizinprodukteberaters. Die Öffnungsliste dazu finden Sie unter dem Link: https://www.wko.at/service/kriterien-schrittweise-oeffnung.pdf
Getan werden soll alles was zwingend notwendig ist für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen wie Mund-Nasen-Schutz, Sicherheitsabstand, etc. Wie dies auszusehen hat finden Sie unter den beiden Links: https://www.wko.at/service/aushang-mund-nasenschutz.pdf sowie https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-hygienee-aushang.pdf
Medizintechnische Unternehmen dürfen die erforderlichen Gerätewartungen und etwaig anfallende Reparaturen jederzeit durchführen. Dies selbstverständlich unter Einhaltung der von den Kliniken vorgegebenen Bedingungen und individuellen Abstimmungen mit den klinikinternen medizintechnischen Zentren sowie den Anwendern der Stationen.
Betreffend Nächtigungen stehen für Angestellte, welche aufgrund der Betreuung größerer Gebiete eine Notwendigkeit haben, österreichweit geöffnete Hotels zur Verfügung. Welche Hotels aktuell geöffnet haben finden Sie unter dem Link http://openhotels.at
Länderinformationen betreffend länderübergreifendem Arbeiten finden Sie unter dem Link: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
Einreise aus dem Ausland ist aktuell nur mit dem Auto zulässig – kein Flugverkehr, keine Zugverbindung. Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen, welche Sie unter dem Link: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_Rueckkehr_aus_betroffenen_Gebieten nachvollziehen können. Infos zu den Verkehrsbeschränkungen finden Sie auch unter dem Link: https://www.wko.at/branchen/transport-verkehr/coronavirus-informationen-transport-und-verkehr.html#heading_Verkehr_innerhalb_Oesterreich oder aber auch auf der Homepage des ÖAMTC und ASFINAG.
Für Dienstreisen ist weiters empfohlen eine Bestätigung des Arbeitgebers sowie eine Gesundheitsbescheinigung mitzuführen, vor allem wenn ein Grenzübertritt erforderlich ist. Bei Grenzübertritten bedenken Sie bitte, dass Sie sich gegebenenfalls nach Ihrer Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Ein Muster für eine Arbeitsbestätigung finden Sie unter diesem Link: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Corona_Vorlage_Bestaetigung-Schluesselarbeitskraft.docx
Weitere Informationen der Wirtschaftskammer Österreich rund um die Corona-Krise finden Sie unter https://www.wko.at/corona oder unter der Hotline +43 (0) 59 0900 4352.
In Absprache mit der Österreichischen Ärztekammer gelten für alle Besuche folgende Empfehlungen:
- Doppelbesuche sind erlaubt:
Im Sinne von Einschulung eines weiteren Mitarbeiters oder entsprechend bei Notwendigkeit/Erforderlichkeit der Anwesenheit von maximal zwei Personen. - Begleitpersonen sind ausdrücklich nicht erlaubt
- Kontaktaufnahme mit Kunden:
vorab telefonisch plus schriftliche Vorankündigung
Vereinbarung mit dem Kunden, sodass man von jemandem (der Station angehörigen Person) persönlich für den Besuch beim Empfang abgeholt wird
vorab Abstimmung mit dem Kunden zu welchem Zweck / welchem Thema der Besuch erforderlich ist - nicht zwingend notwendige Schulungen besser auf einen späteren Zeitpunkt verschieben
Seitens der PHARMIG gibt es aktuell keine Richtlinien betreffend der Arbeitsgestaltung.
Die individuellen Regelungen bleiben Ihrem Unternehmen überlassen.
Aktuelle Situation PharmareferentInnenprüfung
Gemäß Abstimmung mit dem Medical Representativ Coordinator der Pharmig werden Pharmareferentenprüfungen, welche für Juli ausgeschrieben wurden, aus heutiger Sicht stattfinden. Dies gilt ebenso für die Prüfungen, welche für September anberaumt sind.
Im Falle von kurzfristigen Änderungen aufgrund von Beschlüssen der Bundesregierung werden Sie selbstverständlich umgehend durch die PHARMIG darüber in Kenntnis gesetzt.
Ich bitte Sie eindringlichst auf die regelmäßigen Aktualisierungen seitens der Bundesregierung sowie der genannten Quellen (PHARMIG, Wirtschaftskammer Österreich, Österreichische Ärztekammer) in Eigenverantwortung zu achten.
Mitgliedsbeiträge 2020
Aufgrund der besonderes herausfordernden Situation, die dieses Jahr für uns alle mit sich bringt, erlassen wir die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 und freuen uns sehr, wenn Sie uns im neuen Jahr 2021 wieder unterstützen werden.
Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden für das Jahr 2021 automatisch angerechnet.
Sollten Sie eine Refundierung Ihres bereits bezahlten Beitrags von 2020 wünschen, so bitte ich Sie uns via Mail an office@bvpoe.at darüber zu informieren.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten weiterhin viel Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit!
Alles Liebe,
Victoria Haberfellner
Präsidentin BVPÖ